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Mitgliederversammlung entscheidet über Sportvereinszentrum

Am kommenden Freitag, 7. November 2014, um 19.30 Uhr fällt die Entscheidung über den Bau des TSV-Sportvereinszentrums. Der TSV 1848 Bietigheim e.V. lädt hierzu alle Mitglieder und Ehrenmitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ins Vereinsheim im Fischerpfad 36 in Bietigheim-Bissingen ein.

 

Stimmrechtvollmacht

Infobroschüre

 

Nach einer langen Planungsphase und intensiven Gesprächen mit der Stadt, dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) und ausgewählten Experten, fand Mitte Oktober eine öffentliche Bürgerinformation zum geplanten Bau des Sportzentrums statt. Nun geht der TSV den nächsten wichtigen Schritt. Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung werden die Vereinsverantwortlichen gemeinsam mit ihren Projektpartnern das Gebäude vorstellen, die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des Sportvereinszentrums im Detail erläutern und Fragen zu den verschiedenen Themenkomplexen beantworten. Danach folgt schließlich die Beschlussfassung und alle stimmberechtigten Anwesenden werden verbindlich über den Bau des Projektes abstimmen.

 

„Der Bau dieses Sportzentrums ist für uns ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Wir benötigen eigene Räumlichkeiten, um die Sportbedürfnisse unserer Mitglieder und die der Bürgerinnen und Bürger in Bietigheim-Bissingen langfristig bedienen zu können“, sagt Günter Krähling. Der  1. Vorsitzende des TSV hofft, dass viele Mitglieder zur Abstimmung kommen, um den Weg des Vereins „mit ihrer Stimme aktiv mitzugestalten“.

 

Laut Satzung des TSV sind grundsätzlich alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt. „Da Kinder unter 7 Jahren nach dem Gesetz jedoch nicht geschäftsfähig sind, wird deren Stimmrecht automatisch auf die gesetzlichen Vertreter übertragen, im Regelfall also auf die Eltern“, erklärt Jan Bodmer. Der TSV-Geschäftsführer weiter: „Mitglieder zwischen 7 und 17 Jahren dürfen hingegen mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Eine Übertragung auf die gesetzlichen Vertreter ist aber ebenfalls möglich.“ Das entsprechende Formular zur Stimmrecht- und Vertretungsvollmacht gibt es hier: Stimmrechtvollmacht.

Geschrieben von Webmaster am 04.11.14 12:00

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