Mitgliedschaft Beitragsgruppe 1: 95.- EUR - Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben
Beitragsgruppe 2: 60.- EUR - Lebenspartner von Mitgliedern, die der Beitragsgruppe 1 angehören - Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre können auf Antrag für jeweils ein Jahr ebenfalls dieser Beitragsgruppe zugeordnet werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bis 31.01. des laufenden Beitragsjahres bei der Geschäftsstelle. - Wehrdienstleistende, Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) - Lebenspartner von Ehrenmitgliedern
Beitragsgruppe 3: 160.- EUR - 1 Paar in häuslicher Lebensgemeinschaft mit 1 Kind unter 18 Jahre - 1 Elternteil mit 2 Kindern unter 18 Jahre Jedes weitere Kind unter 18 Jahre ist beitragsfrei Beitragsgruppe 4: 95.- EUR - Juristische Personen Informationen Tritt eine Person nach dem 30.06. des laufenden Beitragsjahres als Mitglied in den Verein ein, ist der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Da satzungsgemäß (§6.2.) der Austritt aus dem Verein nur zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen kann, wird auch kein Beitrag zurück vergütet. Laut §6.2. der Satzung erfolgt der Austritt eines Mitglieds durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30. September und wird mit Ende des Kalenderjahres wirksam. Downloads (pdf-Format) Aufnahmeantrag des TSV 1848 Bietigheim e.V. (Stand 19.04.2024) Abteilungsbeiträge der Abteilungen Handball, Basketball, Tennis und Yoga (Stand 01.01.2024) Satzung des TSV 1848 Bietigheim e.V. (gültig seit 17.03.2017)
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