Liebe Mitglieder des TSV und des SportQuadrat, liebe Sportfreunde, die Landesregierung hat neue Beschlüsse zur Eindämmung des Corona-Virus gefasst. Die aktuelle Corona-Verordnung verbietet nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 20 Abs. 5 Nr. 2 auch den zuletzt möglichen kontaktarmen Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Weiterhin erlaubt ist hingegen Individualsport auf weitläufigen Außensportanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Abgesehen von der oben genannten Ausnahme hinsichtlich weitläufiger Außensportanlagen gilt also: - Neuerliche Schließung der städtischen Sportstätten und damit Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebs (im Amateurbereich) - siehe auch aktuelle Sportamt-Info Bietigheim-Bissingen und Allgemeinverfügung Landkreis Ludwigsburg - Neuerliche Schließung des SportQuadrat Diese Regelungen dauern an, solange die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg die Hundertermarke nicht an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet bzw. bis die aktuelle Corona-Verordnung mit Ablauf des 18. April außer Kraft tritt. Über den jeweiligen Status informieren wir tagesaktuell auf den Homepages von TSV und SportQuadrat sowie auf Facebook. Bleiben Sie gesund! Jan Bodmer Geschäftsführer Volker Scholz Leitung SportQuadrat Im Namen des Vorstands, Günter Krähling 1. Vorsitzender
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