Das Landesgesundheitsamt hat die Alarmstufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Ab dem heutigen Mittwoch, 17. November 2021 gilt in allen geschlossen Räumen (z.B. Sporthallen, Fitnessstudios etc.) 2G - d.h. nur noch geimpfte oder genesene Personen haben Zutritt (siehe Überblick). Hier die dazugehörige Information des Sportamts Bietigheim-Bissingnen im Wortlaut: Ab heute tritt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe in Kraft. Für den Vereinssport gilt damit beim Training und bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen die 2G-Regel, d.h. hier dürfen nur noch nachweislich Geimpfte und Genesene teilnehmen. Alle Ungeimpften sind damit bis auf Weiteres vom Training ausgeschlossen. Im Freien gilt die 3G-Regel, d.h. hier kann ein Ungeimpfter mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, auch weiterhin am Training teilnehmen. Für alle Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innen- und/oder Außenbereich gilt durchgängig die 2G-Regel. Für Trainerinnen und Trainer ist nur für das Training weiterhin ein Antigen-Schnelltest ausreichend, beim Wettkampfbetrieb gilt jedoch auch für diese Gruppe die 2G-Regel. Generell ausgenommen von 2G-Beschränkungen und PCR-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, alle Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in den Schulen getestet werden und dies mit Schülerausweis bzw. Schulbescheinigung nachweisen können sowie alle Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt (z.B. Schwangere). Für die Kontrolle der Nachweise sind die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.
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