Seit Mittwoch, 9. Februar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig. Auch der Überblick Lebensbereiche wurde entsprechend aktualisiert. In der aktuellen Verordnung wurden die Zuschauerzahlen u.a. für Sportveranstaltungen sowie die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung angepasst. Für die weiterhin gültige Alarmstufe I gilt: - In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. - Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. - Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. - Beim Sporttreiben generell und auch bei Sportveranstaltungen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden.
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