Seit Mittwoch, 12. Januar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig. Überblick Lebensbereiche Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick: 1.) FFP2-Maskenpflicht In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch in allen Sportstätten, außer beim Sporttreiben selbst. 2.) Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis Die Landesregierung hat die Regelung verlängert, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt (also auch in Sportstätten). Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.
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