Am 25. Juni hat das Land Baden-Württemberg eine neue Verordnung über die Sportausübung erlassen, die weitere Lockerungen für den Trainings- und Sportbetrieb ab Mittwoch, 1. Juli vorsieht. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick: - Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist bei der Nutzung einzuhalten. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
- In Gruppen bis zu 20 Personen (19 Trainierende + 1 Trainer) können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
- Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
WICHTIG: - Die Dokumentationspflicht für jede einzelne Trainingseinheit bleibt bestehen.
- Jede Abteilung muss sich an ihr aktuelles, von der Stadt genehmigtes Hygienekonzept halten.
Hier geht´s direkt zur Verordnung über die Sportausübung des Landes Baden Württemberg vom 25. Juni. Hier geht´s direkt zur Betriebsordnung für die städtischen Sportstätten der Stadt Bietigheim-Bissingen vom 25. Juni. Bei Rückfragen jeglicher Art steht die TSV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (Telefon: 07142 43561, E-Mail: info@tsvbietigheim.de).
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