Seit Freitag, 28. Januar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig. Überblick Lebensbereiche Für den Sport bedeutet dies: In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätige, wie Trainerinnen und Trainer. Für Sportveranstaltungen gilt in der aktuell gültigen Alarmstufe I: 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein. 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
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