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Seit Freitag, 28. Januar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig.

 

Überblick Lebensbereiche

 

Für den Sport bedeutet dies:

 

In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Dies gilt auch für ehrenamtliche Tätige, wie Trainerinnen und Trainer.

 

Für Sportveranstaltungen gilt in der aktuell gültigen Alarmstufe I:

 

2G:

Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

 

2G+:

Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

Geschrieben von Jan Bodmer am 28.01.22 08:00

Für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. August 2023 sucht der TSV Bietigheim engagierte und selbstbewusste Freiwillige im Alter von 18 bis 26 Jahren. Als anerkannte Einsatzstelle für Freiwilligendienste bietet der TSV die Möglichkeit, erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten und die Arbeit eines Sportvereins kennenzulernen. Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche und teilt sich zwischen der Praxis in den Sporthallen, der Arbeit in der Geschäftsstelle und der Arbeit im SportQuadrat auf.

 

Weiter unter mehr ...

Geschrieben von Jan Bodmer am 13.01.22 07:00 mehr...

Die Abteilung Frauengymnastik sucht gegen gute Bezahlung eine Übungsleiterin oder einen Übungsleiter für verschiedene Gruppen. Bei Interesse einfach telefonisch (07142 43561) oder per E-Mail (info@tsvbietigheim.de) bei der TSV-Geschäftsstelle melden.

Geschrieben von Jan Bodmer am 13.01.22 06:00

Seit Mittwoch, 12. Januar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig.

 

Überblick Lebensbereiche

 

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

1.) FFP2-Maskenpflicht

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch in allen Sportstätten, außer beim Sporttreiben selbst.

 

2.) Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung hat die Regelung verlängert, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt (also auch in Sportstätten). Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Geschrieben von Jan Bodmer am 12.01.22 08:00

Mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut geändert. Diese Änderungen sind ab Montag, 27. Dezember 2021 gültig.

 

Generell gilt in der aktuellen Alarmstufe II weiterhin die 2G+ Regelung. Das heißt, der Zugang in die Sporthallen und die Teilnahme am Training sind nur geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.

 

Überblick Sport

 

Überblick Lebensbereiche

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 27.12.21 08:00 mehr...

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