Wegen der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen ab dem heutigen Mittwoch, 3. November 2021, stärkere Einschränkungen. Unter anderem besteht für nicht geimpfte oder genesene Personen für Sport in Innenräumen ab sofort eine PCR-Testpflicht. Die bekannten Antigen-Schnell-/Selbsttests reichen zur Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht mehr aus. Alle Regelungen im Detail finden Sie in der folgenden Übersicht des Sportamts Bietigheim-Bissingen.
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