Am Samstag, 4. Dezember 2021 ist die neue Corona-Verodnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Unter anderem gilt für den Sport: - in geschlossenen Räumen 2G+ (z.B. z.B. Sporthallen, Fitnessstudios etc.) - im Freien 2G Überblick Sport Überblick Lebensbereiche Hier die dazugehörige Information des Sportamts Bietigheim-Bissingnen im Wortlaut: Seit dem 4. Dezember 2021 gilt eine erneut verschärfte Corona-VO des Landes mit folgenden Veränderungen für den Sport: - Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt: In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig, und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch „Geisterspiele“. - Für Sportbetrieb in Innenräumen gilt generell für alle Teilnehmenden die 2G-Plus-Regelung, im Freien 2G Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus: - Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Folgende Personengruppen ohne Booster-Impfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Booster-Impfung gleichgestellt: - Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind, - Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Weiter unter mehr ...
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