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Seit Mittwoch, 12. Januar 2022, ist eine neue Corona-Verordnung gültig.

 

Überblick Lebensbereiche

 

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

1.) FFP2-Maskenpflicht

In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch in allen Sportstätten, außer beim Sporttreiben selbst.

 

2.) Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung hat die Regelung verlängert, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt (also auch in Sportstätten). Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Geschrieben von Jan Bodmer am 12.01.22 08:00

Mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung erneut geändert. Diese Änderungen sind ab Montag, 27. Dezember 2021 gültig.

 

Generell gilt in der aktuellen Alarmstufe II weiterhin die 2G+ Regelung. Das heißt, der Zugang in die Sporthallen und die Teilnahme am Training sind nur geimpften und genesenen Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test erlaubt.

 

Überblick Sport

 

Überblick Lebensbereiche

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 27.12.21 08:00 mehr...

2G-Regel für Jugendliche gefährdet Vereinssport und soziale Teilhabe

- TSV 1848 Bietigheim e.V. schickt zusammen mit 87 weiteren württembergischen Sportvereinen einen Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschman
- Vereine fordern: Kinder und Jugendliche müssen auch in der aktuellen Situation Vorfahrt haben

 

Hier geht's zum Offenen Brief

Zum 1. Februar 2022 drohen erneut erhebliche Einschnitte für den Vereinssport in Baden-Württemberg. Ab diesem Tag soll nach dem Willen der Landesregierung die 2G-Regel auch für die 12- bis 17-Jährigen gelten. 88 Sportvereine aus Württemberg haben sich daher heute in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Darin fordern sie die Landesregierung auf, den Zeitpunkt für die Einführung der 2G-Regel für Jugendliche nochmals zu überdenken. Ansonsten bestehe die große Gefahr, dass ab Februar kommenden Jahres jeder dritte Jugendliche vom Vereinssport und damit auch von Bewegungs- und Gesundheitsförderung ausgeschlossen wird, heißt es in dem Offenen Brief.

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Geschrieben von Jan Bodmer am 17.12.21 08:00 mehr...

Jetzt fit und gesund ins neue Jahr starten! Mit dem neuen Angebot bis 15. Februar 2022 über 190 € sparen und von der vielseitigen Kurs- und Trainingswelt im SportQuadrat profitieren. Die ersten Neumitglieder erhalten zusätzlich eine Prämie - also schnell anmelden und mit dem Training loslegen!

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 16.12.21 08:00 mehr...

Die Anmeldung für die Kinderkurse ist ab sofort online. Nach den Winterferien starten Mitte Januar die beliebten Kurse für Babys, Kleinstkinder und für die älteren Kinder ZumbaKids.Die Kinderkurse richten sich an Mitglieder und Gäste des TSV.

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 08.12.21 08:00 mehr...

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