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Die Landesregierung hat die Regelungen für den Sport in der Warnstufe angepasst (siehe Corona-Verordnung Sport, Änderungen und Überblick).

 

Die wichtigsten Punkte:

  1. Hinsichtlich des Wettkampf- und Spielbetriebs ist neu hinzugekommen § 4 Absatz 3 Nummer 9. Diese schreibt vor, dass nicht geimpfte oder genesene aktive Sportler, Trainer, Betreuer, Schieds- und Kampfrichter sowie weiteres Funktionspersonal bei Wettkämpfen oder im Ligaspielbetrieb in der Warnstufe KEINEN negativen PCR-Test mehr vorweisen müssen. Stattdessen reicht für diesen Personenkreis ein negativer Antigentest aus. Für Zuschauer und alle anderen nicht genannten Personengruppen gilt nach wie vor die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

    ACHTUNG: diese Regelung gilt bisher tatsächlich nur für den Wettkampf- und Spielbetrieb. Für den Trainingsbetrieb müssen nicht geimpfte oder genesene Personen nach wie vor einen negativen PCR-Test vorlegen.

  2. Hinsichtlich der Testungen von Beschäftigten ist neu hinzugekommen § 4 Absatz 3 Nummer 3a). Diese schreibt vor, dass für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 Corona-VO sind, unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen die Vorlage eines Antigen-Schnelltests ausreichend ist. Dies gilt entsprechend für ehrenamtlich und selbstständig Tätige, also z.B. auch für alle Trainer und Übungsleiter.

    ACHTUNG: Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainer und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.

Hier geht es zur aktuellen Corona-Verordnung, damit die Querverweise aus der Sport-Verordnung nachverfolgt werden können.

Geschrieben von Jan Bodmer am 08.11.21 08:00

Wegen der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe für Baden-Württemberg ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen ab dem heutigen Mittwoch, 3. November 2021, stärkere Einschränkungen. Unter anderem besteht für nicht geimpfte oder genesene Personen für Sport in Innenräumen ab sofort eine PCR-Testpflicht. Die bekannten Antigen-Schnell-/Selbsttests reichen zur Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht mehr aus.

 

Alle Regelungen im Detail finden Sie in der folgenden Übersicht des Sportamts Bietigheim-Bissingen.

Geschrieben von Jan Bodmer am 03.11.21 08:00 mehr...

Endlich wieder Kidsday! Nach der coronabedingten Pause findet am Dienstag, 2. November 2021 im SportQuadrat der bekannte Kidsday des TSV statt. Es wird ein tolles Bewegungspgrogramm für große und kleine Kinder geboten.Toben, Klettern und gemeinsam Spaß haben stehen auf der Tagesordnung.

 

Alle Informationen sind in der Anmeldung zu finden.

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 22.10.21 12:00 mehr...

Nach mehr als zweijähriger pandemiebedingter „Zwangspause“ konnte der 1. Vorsitzende Günter Krähling bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des TSV 1848 Bietigheim e.V. über 40 Mitglieder im Vereinsheim begrüßen. Allen Beteiligten war die Erleichterung deutlich anzumerken, endlich wieder an einem persönlichen Treffen teilnehmen zu können. Normalerweise findet die Mitgliederversammlung des TSV im ersten Drittel eines Jahres statt, aufgrund der Kontaktbeschränkungen musste die Veranstaltung 2021 jedoch in den Oktober verschoben werden.

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 13.10.21 12:00 mehr...

Am vergangenen Wochenende hat der TSV Bietigheim bereits zum dritten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie unterm Bietigheimer Viadukt Bauchspeck „to go“ angeboten. Bei strahlendem Sonnenschein verkauften rund 50 fleißige Helferinnen und Helfer wieder jede Menge des beliebten Specks - sowohl als traditionelles TSV-Brot als auch als ganzer Riegel für Zuhause.

 

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Geschrieben von Jan Bodmer am 21.09.21 12:00 mehr...

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